(Beispielbild, Abbildung exemplarisch)
Unterkategorie: Schrägkugellager
3004-2RS
Schrägkugellager – zweireihig
Das Schrägkugellager 3004-2RS von INA ist ein zweireihiges Lager zur Aufnahme kombinierter Belastungen und axialer Kräfte in beide Richtungen. Es eignet sich für kompakte, steife Lagerstellen mit definierter axialer Führung.
Die zweireihige Bauform ermöglicht eine kompakte Lagerstelle mit axialer Tragfähigkeit in beide Richtungen und unterstützt eine steife Lagerung unter kombinierter Belastung. Die Ausführung entspricht der Spezifikation „zweireihiges Schrägkugellager, 2 Dichtscheiben“.
- Kombinierte Tragfähigkeit durch definierten Kontaktwinkel
- Axiale Kräfte in beide Richtungen möglich
- Definierter Kontaktwinkel für kombinierte Belastung
- Axiale Führung/Vorspannung über Montage und Paarung realisierbar
- Dichtung: beidseitig abgedichtet (2RS/2RS1)
- Lagerluft/Vorspannung gemäß Standardausführung bzw. über Montage definierbar
- Käfigausführung in Industriequalität, abgestimmt auf Drehzahl und Tragfähigkeit
- Maß- und Lauftoleranzen gemäß Standardausführung
Typische Einsatzbereiche sind Pumpen, Kompressoren, Getriebe, Werkzeugmaschinen, Elektromotoren, Spindellagerungen, Automatisierungstechnik sowie präzise Lagerstellen mit kombinierter Belastung und axialer Führung.
Artikelnummer:
10038098
Marke:
INA
Herstellercode:
000958840-0000
EAN /GTIN:
4064327819024
Verpackung:
EVP
Einheit:
1
Verfügbarer Bestand:
0 Stück
Die Ware ist aktuell nicht auf Lager. Bestellung ist möglich. Lieferzeiten werden in der Auftragsbestätigung mitgeteilt.
Abmessungen
Bohrungsdurchmesser:
20 mm
Außendurchmesser:
42 mm
Breite:
16 mm
Gewicht:
0.091 kg
Preise nur mit Kundenkonto
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² REACH-ARTIKEL. Artikel enthält einen die Kriterien des Art. 57 (REACH-Verordnung) erfüllenden und gem. Art 59, Abs. 1 (REACH-Verordnung) ermittelten Stoff in einer Konzentration von mehr als 0,1 Massenprozent (w/w).
³ [ChemVV]-Artikel. Abgabe des Artikels nur nach Nachweis der Sachkundeprüfung nach §11 Chemikalienverbotsordnung.
³ [ChemVV]-Artikel. Abgabe des Artikels nur nach Nachweis der Sachkundeprüfung nach §11 Chemikalienverbotsordnung.